Auf Grundlage der Vorbemerkungen zu a) und b) lässt sich danach eine Vielzahl von Leistungen beschreiben, die ein Verwalter erbringen muss oder erbringen kann. Eine mustergültige und systematische Aufzählung und Beschreibung aller dieser Leistungen, unterschieden nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen, finden Sie in meinem Leistungskatalog. Soweit im Einzelfall für eine Leistung ein Beschluss der Wohnungseigentümer notwendig ist, wurde dies im Katalog durch ein (B) gekennzeichnet. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und die etwa darüber hinaus vereinbarten weiteren Liestungen werden später auch Bestandteil eines Verwaltervertrags. |