Der Weg ist das Ziel. Mein Angebot erhalten Sie in fünf Schritten:
Erstes Kennenlernen Sammeln von Informationen und Unterlagen Festlegen von Leistungen und Preisen Vertragsentwurf Vorstellung
Bis hierher entstehen Ihnen keine Kosten.
Erstes Kennenlernen Oft entscheidet sich bereits beim ersten Eindruck ob man miteinander kann oder nicht. Beim Blättern in meiner Website haben Sie schon viel über mich erfahren. Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit? Zu einem persönlichen, allgemeinen und weiterführenden Gespäch stehe ich Ihnen nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Sammeln von Informationen und Unterlagen Sie sind der Meinung dass die Chemie zwischen uns stimmen könnte? Sie wollen jetzt ein individuell auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot? Dazu brauche ich zunächst einige Informationen und Unterlagen. Klicken Sie bitte auf dieser Seite unten auf "Fragen und Unterlagen" und drucken sich die Aufstellung aus. Die Liste mit Ihren infrage kommenden Antworten und die betreffenden Unterlagen übergeben Sie mir bitte anlässlich einer ebenfalls notwendigen Objektbesichtigung zu treuen Händen. Absolute Vertraulichkeit und Verwendung nur zum Zweck einer Angebotserstellung wird zugesichert.
Festlegen von Leistungen und Preisen Auf Grundlage Ihrer Informationen legen wir in einem nächsten Gespräch fest, welche Leistungen aus meinem Leistungskatalog Sie wünschen und wie die Preise dafür sind.
Vertragsentwurf Danach erhalten Sie einen Vertragsentwurf der gegebenenfalls auch noch geändert oder erweitert werden kann.
Vertrag Der fertige Vertrag wird dem Eigentümer, beziehungsweise in einer Eigentümerversammlung den Eigentümern vorgestellt und bei Zustimmung unterschrieben.
Noch ein paar Anmerkungen
Klare Regelungen, klare Grenzen. Im Leistungskatalog sind alle Leistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) aufgeführt, die ich erbringen kann. Die objektbezogenen Grundleistungen sind selbstverständlich immer Vertragsbestandteil. Besondere Leistungen werden dagegen individuell (nach Ihren Wünschen) in den Vertrag, der meine Pflichten und Aufgaben beschreibt, aufgenommen. Was nicht im Vertrag steht gehört nicht zu meinen Leistungen. Nachträgliche Änderungswünsche am Leistungsumfang sind gegebenenfalls nur über eine schriftliche Vertragsänderung (Neuvertrag) möglich.
Erste Vertragslaufzeit, Wiederbestellung und Vertragsverlängerung Ich halte nichts von, von vornherein langfristigen Vertragslaufzeiten. Wenn Verwalter und Eigentümer ein gutes Verhältnis zueinander haben, ist eine Wiederbestellung des Verwalters kein Problem. Wenn das Verhältnis nicht gut ist, ist es für beide Seiten am besten, es möglichst frühzeitig und geordnet zu beenden. Deshalb lautet meine erste Vertragslaufzeit immer über den Zeitraum des ersten (auch angebrochenen Wirtschaftsjahres) bis zum Ende des darauf folgenden Wirtschaftsjahres. Wiederbestellen lasse ich mich danach immer auf ein Jahr.
Geordnete Übergabe Die geordnete Übergabe zählt zu den Grundleistungen. Übergabeschnitt ist der erste Tag des auf die Kündigung folgenden Wirtschaftsjahres, mit Ausnahme der noch zu erstellenden Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr.
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